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Erstgespräch
Wir klären Ihre Tätigkeit, die Erlaubnisfrage und Ihr Kundenprofil.
Wir stellen Kapitalanlageimmobilien aus Bauträger-Kontingenten bereit — mit Steuer-Case, Liquiditätsrechnung und der Abwicklung dahinter. Sie bringen den Kunden und bleiben sein Ansprechpartner.
Der letzte Punkt ist uns wichtig. Die größte Sorge bei solchen Kooperationen ist nicht die Vergütung, sondern der Kundenverlust.
Das hängt davon ab, was Sie genau tun — ob Sie lediglich den Kontakt herstellen oder selbst beraten und vermitteln. Die Abgrenzung ist keine Formsache: Wer ohne die erforderliche Erlaubnis vermittelt, riskiert ein Bußgeld und seinen Provisionsanspruch.
Wir klären das vor der ersten Zusammenarbeit gemeinsam mit Ihnen — schriftlich, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Kapitalanlageimmobilien rechnen sich über die Steuer. Deshalb passt das Thema nicht zu jedem Kunden, sondern typischerweise zu:
Was dazugehört zu sagen: Eine fremdfinanzierte Immobilie bleibt eine unternehmerische Entscheidung. Mieten können ausfallen, Instandhaltung kann teurer werden als geplant, der Wiederverkaufswert steht nicht fest, und die Finanzierung läuft weiter, auch wenn etwas davon eintritt. Der steuerliche Effekt ist ein Baustein der Rechnung — er trägt sie nicht allein. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall gehört zum Steuerberater; wir vermitteln auf Wunsch jemanden aus unserem Netzwerk.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kunde ins Profil passt: rufen Sie an, bevor Sie das Thema ansprechen. Das erspart beiden Seiten ein Gespräch, das nicht trägt.
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Wir klären Ihre Tätigkeit, die Erlaubnisfrage und Ihr Kundenprofil.
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Schriftlich, bevor der erste Kunde kommt.
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Sie erhalten die aktuellen Objekte mit allen Unterlagen.
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Wir begleiten ihn, damit Sie den Ablauf einmal miterleben.
Nein. Sie müssen Ihren Kunden kennen. Den fachlichen Teil übernehmen wir, solange Sie möchten.
Er bleibt Ihrer. Wir treten nicht zwischen Sie und Ihren Kunden — weder beim Abschluss noch danach.
Das hängt vom Profil ab. Kontingente sind begrenzt; deshalb ist der Anruf vor dem Kundengespräch sinnvoller als danach.
Nein. Wenn ein Jahr lang kein Fall passt, ist das in Ordnung.
Nein. Sie können weiter mit anderen zusammenarbeiten. Wir halten das für gesünder als Bindungen, die niemand einhält.
Die Vergütung richtet sich nach Objekt, Volumen und danach, wie viel Sie selbst übernehmen. Konkrete Sätze besprechen wir im ersten Gespräch. Was wir zusagen können: eine schriftliche Vereinbarung vor der ersten Zusammenarbeit und eine Abrechnung, die Sie nachvollziehen können.
Ein erstes Gespräch klärt in einer halben Stunde, ob das Thema zu Ihrem Bestand passt — und was Sie rechtlich dürfen.